Wahlarzt
Der Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie sich für einen Wahlarzt entscheiden, bedeutet das für Sie als Patientin, dass Ihr Arzt genügen Zeit für Ihre Anliegen hat.
Was kostet ein Wahlarzt?
Die Verrechnung beim Wahlarzt erfolgt nicht direkt zwischen Arzt und Krankenkasse. Der Wahlarzt stellt für seine Leistungen eine Privathonorarnote aus, die zunächst vom Patienten selbst zu bezahlen ist. Diese Honorarnote kann die Patientin bei der Krankenkasse einreichen und Anspruch auf Rückerstattung geltend machen. Die Patientin bekommt bis zu 80 Prozent des Betrages zurück, den ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für dieselbe Leistung erhält. Sie können sich schon vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten informieren und erhalten einen Kostenvoranschlag. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, leisten die Kassen keine Kostenrückerstattung.
Zusatzversicherungen
Mit einer Zusatzversicherung für ambulante Leistungen (Private Krankenversicherung) gibt es die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Krankenkasse und Privathonorat zurückerstattet zu bekommen. Darüber hinaus werden häufig auch Honorare für ärztliche Leistungen von diesen Versicherungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden.
Warum zum Wahlarzt?
- Genügend Zeit für Ihre Anliegen
- Ausführliche Gespräche und umfassende Aufklärung
- Kurzfristige und flexible Termine
- Exakte Untersuchungen in stressfreier Atmosphäre
- Nachmittags und abends Ordination
- Kaum Wartezeit
- Persönliche Durchführung von Operationen in der Universitätsklinik Salzburg
- Blutabnahmen werden von mir persönlich in der Ordination durchgeführt